Allgemeine Geschäfts
bedingungen
1 Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen Anmeldung durch den Kunden, welche bei Gerber&Surbeck KLG (nachfolgend Veranstalter) genannt, kommt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Veranstalter.
2 Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3 Preise
Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Veranstaltungen können den aktuellen Ausschreibungen des Veranstalters entnommen werden. Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4 Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierung von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und dessen Einverständnis gültig. Bei einer kompletten Annullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
14 - 8 Tage vor der Aktivität: 30%
7 - 2 Tage vor der Aktivität: 75%
1 Tag vor der Aktivität oder bei Nichterscheinen: 100%
6 Annullierung oder Vertragsänderungen durch den Veranstalter
Für verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten, sollte diese nicht erreicht werden. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7 Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Die Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters und der Hilfspersonen strikte Folge zu leiste. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.
8 Sorgfaltspflicht gegenüber Gerber&Surbeck KLG
Bei fahrlässiger oder mutwilliger Zerstörung, sowie Schäden, welche durch unsachgemässe Handhabung an Material und Liegenschaften der Gerber&Surbeck KLG entsteht, haftet der Kunde. Die Schadenhöhe wird dabei durch den Veranstalter beurteilt und entsprechend in Rechnung gestellt.
9 Versicherung
Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.